Fast jeder hat es schon einmal getan: Einfach gemütlich von zu Hause aus Klamotten bestellen. Ob Schuhe, T-Shirts oder Hosen: Im Internet kann man alles kaufen. Und das beste daran: Es kommt bequem nach Hause und bei Nichtgefallen wird es zurückgeschickt.
Der Online-Handel boomt. Immer mehr bestellen ihre Klamotten online. Gute Versandbedingungen, günstige Preise und eine riesige Auswahl machen Online-Shopping sehr attraktiv. Man muss sich nicht in der Innenstadt mit überfüllten Geschäften ärgern, stattdessen wird einfach der Browser angeworfen und es kann losgehen. Außerdem läuft man nicht Gefahr, dass das begehrte Kleidungsstück ausgerechnet in der eigenen Filiale gerade vergriffen ist: Was als verfügbar angezeigt wird, ist nach spätestens zwei Tagen zu Hause.
Was macht Online-Shopping so interessant?
Online-Shopping ist deshalb so beliebt, weil es einfach und bequem ist. Ob auf dem Tablet, am Laptop, PC oder sogar Smartphone: Wenn es keine App gibt, tut es auch der Browser. Man gibt in die Suchfunktion ein, was man benötigt und in Sekundenbruchteilen finden sich viele passende Kleidungsstücke, die man ordern kann. Diese werden bequem per Post bis an die Wohnungstür geliefert. Dadurch, dass der Online-Versand keine Verkäufer und keine Mieten für Geschäfte zu bezahlen hat, kann er eine Menge Geld sparen und gibt das zuweilen an den Kunden weiter. Außerdem hat der Kunde hierzulande viele Rechte.
Bei Nichtgefallen: Zurückschicken
Ein großer Online-Handel hat jahrelang im Fernsehen mit dem Slogan „Schrei vor Glück – oder schick’s zurück“ geworben. Das meinte er durchaus ernst, denn in Deutschland hat man beim Online-Einkauf eine Menge Rechte. Da man sich die Ware vor dem Kauf nicht ansehen konnte, kann man relativ leicht vom Kauf zurücktreten. Daraus haben einige Versandhäuser marketingwirksam ein Konzept entwickelt. Sie ermutigen regelrecht ihre Kunden, ein Kleidungsstück in verschiedenen Größen zu bestellen und dann das, was nicht passt, einfach zurückzuschicken. Bei vielen ist sogar der Rückversand kostenlos, was häufig die Hemmschwelle weit nach unten setzt. Ähnliche Rechte hat man, wie in einem „richtigen“ Geschäft übrigens auch, wenn das online Gekaufte innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht. Zwei Jahre nach dem Kauf hat man üblicherweise die Gewährleistung auf seiner Seite und kann im Falle eines Kaputtgehens (das nicht selbst verschuldet ist) auf Reparatur, Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.
Wie zurückschicken?
Die Rücksendung erfolgt normalerweise an den entsprechenden Shop. Dieser hat dafür eine eigene Adresse eingerichtet. Während es bei relativ neuen Waren noch verhältnismäßig einfach ist, da der Karton noch nicht im Müll gelandet ist, hat man ansonsten oft das Problem, das man ein Paket benötigt. Hierfür gibt es ebenfalls Online-Shops, die Kartons anbieten, in allen gewünschten Größen und Arten, beispielsweise derkarton.net.
Muss ich den Karton aufbewahren?
Was viele nicht wissen: Man muss den originalen Karton nicht aufbewahren. Das trifft nicht nur auf Kleidung zu, sondern auch auf alles andere. Wer beispielsweise einen großen Fernseher kauft, ist auch im Falle eines Defekts nicht verpflichtet, den Original-Karton wiederzuverwenden. Er kann also entsorgt werden. Nur für den Fall, dass die Ware eingeschickt werden muss, ist es sinnvoll, einen passenden Karton zu haben, der „postsicher“ ist, damit die betroffene Ware nicht auf dem Weg zum Laden (oder Hersteller) noch weiter demoliert wird. Hat man die Ware in einem Laden gekauft, also offline, gibt es sogar ganz ohne Karten: Selbst ohne Verpackung darf das Personal die Verbraucherrechte nicht abstreiten.